KFZ - Unfallgutachten |
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| Hier ! |
Aber auch hier! |
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Das Erstellen eines Kfz-Unfallgutachten beinhaltet, wenn möglich,
die Beweissicherung direkt am Unfallort, die Feststellung von Schadensumgang
und Schadenshöhe, die Reparaturdauer, den Wiederbeschaffungswert
(Wert vor dem Unfall), die Wertminderung, den Restwert (Wert nach dem
Unfall) und den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeuges.
Alle Feststellungen werden fotografisch dokumentiert.
Der Versand des Gutachtens erfolgt an Sie, die gegnerische Versicherung oder
ggf.
an Ihren Anwalt.
Nach aktuellem Recht sind beim unverschuldeten Unfall die Kosten für unsere
Beauftragung
von
der
gegnerischen
Versicherung zu tragen.
Ist ein Gutachten immer nötig? Genügt nicht auch ein Kostenvoranschlag?
Ab einer Schadenshöhe von 600€ sollten Sie immer ein Gutachten erstellen
lassen, da hierbei eine optimale Schadensregulation erfolgen kann.
Bei Schäden unter 600€ spricht man von Bagatellschäden. In diesem
Fall erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, jedoch mit ausführlicher
Beweissicherung und Dokumentation.
Kostenvoranschläge die in der Werkstatt erstellt werden, beinhalten nur
die Reparaturkosten der Werkstatt, eine ausführliche Beweissicherung und
Dokumentation fehlt. Somit sind diese vor Gereicht nicht haltbar. |
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Unfallrekonstruktionen
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Die Unfallrekonstruktion wird durchgeführt, wenn Unklarheiten
zum Unfallhergang und zur Schuldfrage auftreten.
Zur Darstellung des Unfallhergangs werden Spuren von Unfallort, Straßenverhältnisse,
Witterungsbedingungen und Schäden der beteiligten Fahrzeuge miteinbezogen. |
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Wertgutachten |
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Wertgutachten werden erstellt, um den Wert Ihres Fahrzeuges zu ermitteln.
Die ist z.B. bei Oldtimern, Firmenfahrzeugen oder Sonderumbauten sinnvoll. |
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Beweissicherungsgutachten |
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Ein Beweissicherungsgutachten ist sinnvoll, wenn Sie
den Verdacht haben, dass Ihnen ein Unfallfahrzeug verkauft wurde oder
Manipulationen (z.B. zurücksetzen des Tachostandes)
vorgenommen wurden. |
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Havarieschäden |
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Havarieschäden sind Transportschäden. Dies
bedeutet, dass Ladung z.B. bei einem Unfall oder beim Be- und Entladen
beschädigt wurde. Diese Transportschäden werden dann begutachtet. |
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