Was tun, wenn's kracht?

1. Verhalten beim Unfall

Sichern Sie die Unfallstelle ab, leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe und verständigen Sie den Rettungsdienst. Auch wenn Sie nur leicht verletzt worden sind oder sich nicht wohl fühlen, suchen Sie einen Arzt auf, damit Art und Umfang der Verletzungen dokumentiert werden können. Bei Personenschäden und/oder Unklarheiten sollten Sie unbedingt auch die Polizei rufen.

 
Erstellen Sie, wenn möglich mit dem Unfallgegner, einen Unfallbericht.
(Wichtige Daten sind hierbei Kennzeichen, Name, Adresse und Versicherungsdaten des Unfallgegners.)
Wenn möglich fotografieren Sie den Unfallort oder machen Sie eine Skizze.
(Wichtige Anhaltspunkte sind hierbei Richtung und Position der Fahrzeuge, Bremsspuren und Straßenschilder).
Bemühen Sie sich um Aussagen von Zeugen.


2. Ihr gutes Recht beim unverschuldeten Unfall

Sie haben bei einem unverschuldetem Unfall das Recht auf einen unabhängigen
Kfz-Gutachter Ihrer Wahl.

Rufen Sie uns an. Wir kommen noch heute zu Ihnen. Auch am Wochenende!

Auch sollten Sie möglichst früh einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen,
wenn es darum geht, Ihr Recht bei der gegnerischen Versicherung bzw. vor Gericht durchzusetzen.